(DEL2/Bad Tölz) PM Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 16.12.2020 die Berufung des Herrn Scott Beattie gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München, zurückgewiesen. Das Gericht ist der Auffassung der Tölzer Eissport GmbH gefolgt, dass die Kündigung rechtens war.
(Foto: eishockey-online.com / Archiv)
Frau Rechtsanwältin Birgitt Breiter, die anwaltliche Vertreterin der Tölzer Eissport GmbH, zeigte sich höchst zufrieden mit der Entscheidung und dem Ende der Auseinandersetzung.
Herr Christian Donbeck, Geschäftsführer der Tölzer Eissport GmbH: „Wir haben Recht bekommen und damit ist das Kapitel endgültig abgeschlossen.“
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