Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich bei der Aktion von Ossi Louhivaara um einen direkten Angriff mit dem Knie gegen das Knie von Benjamin Plüss. Dies, weil er zu spät beim Gegner war, um diesen mit dem Oberkörper stoppen zu können. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 153ii IIHF (Kneeing) verletzt zu haben.
Das Verschulden von Ossi Louhivaara wiegt nach Ansicht des Einzelrichters erheblich. Insgesamt erscheinen vier Spielsperren in Verbindung mit einer Busse von CHF 1000.- als angemessen. Eine Spielsperre hat Ossi Louhivaara bereits verbüsst, weshalb nur noch drei weitere Spielsperren verbleiben.
Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.
NLA - Nationalliga A Schweiz
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