Rörig: „Nach Beginn der Ressortabstimmung zur Änderung des Strafgesetzbuches durch den Bundesjustizminister, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Gutachten von Prof. Hörnle zu veröffentlichen, auf das im Referentenentwurf mehrfach Bezug genommen wird. Ich begrüße sehr, dass Justizminister Maas den Gesetzesentwurf wie versprochen noch vor Ostern auf den Weg gebracht hat. Dies ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern. Die Forschungsergebnisse von Prof. Hörnle bestätigen den Reformbedarf bei der Strafbarkeit von Kindesmissbrauch und seiner strafrechtlichen Verjährung.“
Erste Forschungsergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Hörnle wurden bereits im Juni 2013 auf dem 3. Hearing „Strafrecht“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgestellt.
Das Gutachten zum Download sowie Informationen zum Hearing „Strafrecht“ finden Sie hier bei uns...