Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, veröffentlicht heute das von ihm im Jahr 2012 bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Lehrstuhl für Strafrecht an der Humboldt Universität Berlin, in Auftrag gegebene Gutachten: „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch“

 

Rörig: „Nach Beginn der Ressortabstimmung zur Änderung des Strafgesetzbuches durch den Bundesjustizminister, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Gutachten von Prof. Hörnle zu veröffentlichen, auf das im Referentenentwurf mehrfach Bezug genommen wird. Ich begrüße sehr, dass Justizminister Maas den Gesetzesentwurf wie versprochen noch vor Ostern auf den Weg gebracht hat. Dies ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern. Die Forschungsergebnisse von Prof. Hörnle bestätigen den Reformbedarf bei der Strafbarkeit von Kindesmissbrauch und seiner strafrechtlichen Verjährung.“

 



Erste Forschungsergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Hörnle wurden bereits im Juni 2013 auf dem 3. Hearing „Strafrecht“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgestellt.



Das Gutachten zum Download sowie Informationen zum Hearing „Strafrecht“ finden Sie hier bei uns...

 

 

schanner teaser bauer scanner 310x170px

 

 

eishockey-online.com Shop

EOL SHOP 300x300 2018neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

neue online Casinos logo 300x100

Gäste online

Aktuell sind 1310 Gäste online